Aroser Fortbildungskurs 1999
Aus der Praxis - Für die Praxis, 25. bis 27. März 1999

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Freitag, 26. März 1999
18.00-19.00 Uhr

Mehrzweckhalle beim Schulhaus



Adipositas
Adipositaschirurgie
A. Leutenegger



Chirurgische Massnahmen zur Behandlung und Beherrschung der krankhaften Fettsuch stehen zu Recht am Ende der ärztlichen Bemühungen, wenn alle anderen therapeutischen Ansätze nicht zum Erfolg geführt haben.

Jede Chirurgie bei krankhaft übergewichtigen Menschen ist mit einem überdurchschnittlichen perioperativen Risiko verbunden und muss deshalb sehr zurückhaltend und streng indiziert werden. Als Pflichtleistung gilt eine chirurgische Behandlung gemäss KVG bei einem Übergewicht mit einem Body Mass Index von 40 oder mehr. Ausnahmen nach unten mÜssen begrÜndet sein. Die LeistungsÜbernahme durch die Krankenkasse muss grundsätzlich zuerst bestätigt werden und ist an verschiedene Bedingungen gebunden. In erster Linie besteht eine medizinisch begründete Altersbegrenzung von 18 - 50 Jahre.

Die Chirurgie kennt verschiedene Ansätze zur Behandlung der krankhaften Fettsucht: Eine eigentliche Adiposektomie, eine Behinderung der Nahrungsaufnahme, eine Beschränkung der Magenaufnahmekapazität mit gleichzeitiger Passagebehinderung oder eine Verminderung der Nahrungsresorptionsmöglichkeiten durch gastrointestinale Resektionen oder Passagekurzschlüsse.

Die Entwicklung minimal invasiver Operationstechniken zur Reduktion der Magenaufnahmeapazität mit gleichzeitiger Passageverzögerung durch ein adjustierbares Magenband hat in den letzten Jahren der operativen Therapie zu grosser Publizität und zu einem eigentlichen Boom geführt. Viele hundert Patienten sind in der Schweiz bereits nach dieser Technik operiert worden.

Die Voraussetzung zu einem solchen Eingriff, die Operationstechnik, Komplikationsmöglichkeiten und mittelfristige persönliche Erfahrungen werden im Referat dargelegt und diskutiert.

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