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Chirurgische Massnahmen zur Behandlung und Beherrschung der krankhaften
Fettsuch stehen zu Recht am Ende der ärztlichen Bemühungen, wenn
alle anderen therapeutischen Ansätze nicht zum Erfolg geführt
haben.
Jede Chirurgie bei krankhaft übergewichtigen Menschen ist mit
einem überdurchschnittlichen perioperativen Risiko verbunden und
muss deshalb sehr zurückhaltend und streng indiziert werden. Als
Pflichtleistung gilt eine chirurgische Behandlung gemäss KVG bei
einem Übergewicht mit einem Body Mass Index von 40 oder mehr.
Ausnahmen nach unten mÜssen begrÜndet sein. Die LeistungsÜbernahme
durch die Krankenkasse muss grundsätzlich zuerst bestätigt werden
und ist an verschiedene Bedingungen gebunden. In erster Linie
besteht eine medizinisch begründete Altersbegrenzung von 18 -
50 Jahre.
Die Chirurgie kennt verschiedene Ansätze zur Behandlung der krankhaften
Fettsucht: Eine eigentliche Adiposektomie, eine Behinderung der
Nahrungsaufnahme, eine Beschränkung der Magenaufnahmekapazität
mit gleichzeitiger Passagebehinderung oder eine Verminderung der
Nahrungsresorptionsmöglichkeiten durch gastrointestinale Resektionen
oder Passagekurzschlüsse.
Die Entwicklung minimal invasiver Operationstechniken zur Reduktion
der Magenaufnahmeapazität mit gleichzeitiger Passageverzögerung
durch ein adjustierbares Magenband hat in den letzten Jahren der
operativen Therapie zu grosser Publizität und zu einem eigentlichen
Boom geführt. Viele hundert Patienten sind in der Schweiz bereits
nach dieser Technik operiert worden.
Die Voraussetzung zu einem solchen Eingriff, die Operationstechnik,
Komplikationsmöglichkeiten und mittelfristige persönliche Erfahrungen
werden im Referat dargelegt und diskutiert.
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