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Einleitung
Die chirurgische Behandlung der krankhaften Fettsucht
kommt zu Recht erst am Ende zur Sprache, da die sogenannte
bariatrische Chirurgie wirklich erst dann diskutiert werden
soll, wenn alle anderen Massnahmen nicht zum Ziele geführt
haben.
Mit
dem neuen KVG ist die operative Behandlung der krankhaften
Fettsucht unter gewissen Bedingungen zur Pflichtleistung
erkoren worden, wobei in den Verordnungen über die Leistungen
in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung KLV vom
29. September 1995 nahegelegt wird, dass vor der Operation
eine Kostengutsprache bei der Krankenkasse eingeholt werden
muss, auch wenn die Bedingungen für eine Pflichtleistung
gegeben sind.
Von
seiten des Patienten muss ein dokumentiertes Uebergewicht
von mehr als 80 % entsprechend einem Body Mass Index von
40 oder mehr vorhanden sein und eine mindestens einjährige,
ärztlich begleitete, erfolglose, nicht operative Behandlung
ist nachzuweisen.
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