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Antwort:
Gemäss dem entsprechenden Merkblatt, das von der Herstellerfirma erwähnt wird,
sind gemäss Swissmedic folgende Arzneimittelformen nicht teilbar:
- solche, die in der Fachinfo *expressis verbis* als nicht
teilbar bezeichnet sind (trifft nicht zu auf Sortis)
- solche, die einen gegen Magensaft resistenten Überzug
haben (Sortis ist zwar eine "Filmtablette", aber diese ist nicht magensaftresistent)
- solche mit einem Überzug, der eine verzögerte Wirkstofffreisetzung bewirkt (trifft nicht zu auf Sortis)
- Mantel- und Zweischichttabletten (trifft nicht zu auf Sortis)
- Hart- und Weichgelatinekapseln (trifft nicht zu auf Sortis).
Tatsächlich wird Sortis weltweit (und besonders auch in den USA, wo es unter dem Namen Lipitor verkauft wird) sehr häufig halbiert. Es gibt dazu Dokumentation, die
zeigt, dass das problemlos ist, siehe z.B.
Effect of tablet splitting on serum cholesterol concentrations (http://www.ncbi.nlm.nih.gov/entrez/query.fcgi?cmd=Retrieve&db=pubmed&dopt=Abstract&list_uids=11847935)
Effects of a tablet-splitting program in patients taking HMG-CoA
reductase inhibitors: analysis of clinical effects, patient satisfaction,
compliance, and cost avoidance
(http://www.ncbi.nlm.nih.gov/entrez/query.fcgi?cmd=Retrieve&db= pubmed&dopt=Abstract&list_uids=14613379)
Überzeugende Gründe, wonach Atorvastatin-Tabletten nicht geteilt werden dürften, liegen also nicht vor. |