Gemäss dem entsprechenden
Merkblatt, das von der Herstellerfirma erwähnt wird,
sind gemäss Swissmedic folgende Arzneimittelformen nicht teilbar:
1. solche, die in
der Fachinfo *expressis verbis* als nicht
teilbar bezeichnet sind (trifft nicht zu auf Sortis)
2. solche, die einen gegen Magensaft resistenten Überzug
haben (Sortis ist zwar eine "Filmtablette", aber diese
ist nicht magensaftresistent)
3. solche mit einem Überzug, der eine verzögerte Wirkstofffreisetzung
bewirkt (trifft nicht zu auf Sortis)
4. Mantel- und Zweischichttabletten (trifft nicht zu auf Sortis)
5. Hart- und Weichgelatinekapseln (trifft nicht zu auf Sortis).
Tatsächlich wird
Sortis weltweit (und besonders auch in den USA, wo es unter dem
Namen Lipitor verkauft wird) sehr häufig halbiert. Es gibt dazu Dokumentation,
die
zeigt, dass das problemlos ist, siehe z.B.
Effect of tablet splitting
on serum cholesterol concentrations
(http://www.ncbi.nlm.nih.gov/entrez/query.fcgi?cmd=
Retrieve&db=pubmed&dopt=Abstract&list_uids=11847935)
Effects of a tablet-splitting
program in patients taking HMG-CoA
reductase inhibitors: analysis of clinical effects, patient satisfaction,
compliance, and cost avoidance
(http://www.ncbi.nlm.nih.gov/entrez/query.fcgi?cmd=
Retrieve&db= pubmed&dopt=Abstract&list_uids=
14613379)
Überzeugende
Gründe, wonach Atorvastatin-Tabletten nicht geteilt werden dürften,
liegen also nicht vor.
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