|
Klinische Epidemiologie
kurz erklärt / April 1999
Die
«Cost-Benefit»-Analyse: Beispiel
Zur Diskussion steht die Einführung eines Zweitmeinungsprogrammes
zur Reduktion unnötiger Operationen. Die Gegner führen an, dass
die Kosten für die obligatorische doppelte Indikationsstellung den
Aufwand nicht rechtfertigen. Da vermiedene Operationen eine Kostenersparnis
darstellen, vergleichen Sie für bestimmte operative Eingriffe die
beiden Optionen «Keine Zweitmeinung» und «obligatorische
Zweitmeinung» mit einem Cost-benefit-Ansatz:
Von den Einsparungen durch vermiedene Operationen ziehen Sie die zusätzlichen
Arztkosten für die Zweitmeinung, die zusätzlichen administrativen
Kosten sowie allfällige Kosten für eine alternative Therapie
ab; das Ergebnis weisen Sie als Nettonutzen aus.
Bis jetzt berücksichtigt Ihre Studie die sozialen
Folgekosten nicht, es ist deshalb noch keine echte Cost-benefit-Analyse.
Es müssten beispielsweise noch indirekte Kosten wie Produktivitätsverluste
und zusätzliche Pflege- und Therapiekosten durch zweitmeinungsbedingte
Verzögerung bzw. Verhinderung von notwendigen Eingriffen eingerechnet
werden, ebenso die durch Zweitmeinung verhinderten Folgekosten postoperativer
Komplikationen.
Jürg P. Bleuer
|