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Klinische Epidemiologie kurz erklärt / April 1999

Die «Cost-Benefit»-Analyse: Beispiel

Zur Diskussion steht die Einführung eines Zweitmeinungsprogrammes zur Reduktion unnötiger Operationen. Die Gegner führen an, dass die Kosten für die obligatorische doppelte Indikationsstellung den Aufwand nicht rechtfertigen. Da vermiedene Operationen eine Kostenersparnis darstellen, vergleichen Sie für bestimmte operative Eingriffe die beiden Optionen «Keine Zweitmeinung» und «obligatorische Zweitmeinung» mit einem Cost-benefit-Ansatz: Von den Einsparungen durch vermiedene Operationen ziehen Sie die zusätzlichen Arztkosten für die Zweitmeinung, die zusätzlichen administrativen Kosten sowie allfällige Kosten für eine alternative Therapie ab; das Ergebnis weisen Sie als Nettonutzen aus.

Bis jetzt berücksichtigt Ihre Studie die sozialen Folgekosten nicht, es ist deshalb noch keine echte Cost-benefit-Analyse. Es müssten beispielsweise noch indirekte Kosten wie Produktivitätsverluste und zusätzliche Pflege- und Therapiekosten durch zweitmeinungsbedingte Verzögerung bzw. Verhinderung von notwendigen Eingriffen eingerechnet werden, ebenso die durch Zweitmeinung verhinderten Folgekosten postoperativer Komplikationen.

Jürg P. Bleuer
 

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